Cookie Consent by PrivacyPolicies.com Geschäftsbedingungen Reisewelt Dresden

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB`s)

Inhaltsverzeichnis

A) Vorbemerkung
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser
Website
C) Vermittlungsbedingungen
  1. Geltungsbereich
  2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für
Dritte
  3. Serviceentgelt
  4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und
Leistungserbringer
  5. Pflichten des Kunden
  6. Versicherungen
  7. Zahlung des Preises
  8. Haftung
D) Reisebedingungen
  1. Abschluss des Reisevertrages
  2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
  3. Zahlung des Preises und Aushändigung der
Reiseunterlagen
  4. Preiserhöhung
  5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
(Stornokosten) und Umbuchung
  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des
Reisenden
  8. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
  9. Mitwirkungspflichten des Kunden
  10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
  12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

A) Vorbemerkung

Grundsätze

Liebe(r) Reisekunde/-in,
bitte schenken Sie den
nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige Erläuterungen zu
wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist
grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne
Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und
Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der
Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen
(§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der
Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der
derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter
der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel
Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im
Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die
Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach
§ 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und
regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für
Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte,
Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem
Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler
zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine
Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum
Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Sofern Sie
über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen.
Möchten

Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere
allgemeinen Reisebedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger
bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar
gemacht.

B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung
dieser Website

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die
allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den
nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie:

  C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir
Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst
Veranstalter der Reise sind

C) Vermittlungsbedingungen

1.
Geltungsbereich

  Diese Vermittlungsbedingungen gelten
für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die
Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen
und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren
stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.

2. Vermittlung von Reisen und
sonstigen Leistungen für Dritte

 
1. Wir treten als Vermittler zwischen
dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen
und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an
der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von
Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall
gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.
2. Die von uns im Internet
dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder
des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten
und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine
Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h.
die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine
Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer
verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer
zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.
3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für
die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten
Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder
Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote.
Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde
den Vertrag schließt.

3. Serviceentgelt

 
3a. Vermittlungs-Entgelte

1. Der Kunde beauftragt uns im Rahmen
eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der
Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden
hierfür Serviceentgelte erhoben.
2. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu
den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im
Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der
Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu
entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes
vereinbart.
Das Reisebüro erhebt für ihre Vermittlungsleistungen folgende
Vermittlungsentgelte:
 
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die hier aufgeführten Entgelte gelten für Onlinebuchungen und können von
Entgelten für Buchungen im Reisebüro abweichen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
FLÜGE (inkl. Linien-, LowCost-, Charterflug-, Bonusflugscheine u.a.) 
 
   
 
 
 
 
 Elektronisches Ticket (weltweit)*         
je Ticket
     25,00€(Innerdeutsche Flüge zzgl. Mwst.)
 

* Preis enthält die ordnungsgemäße Abwicklung der Flugbuchung. Zusätzliche Serviceleistungen können auf Wunsch und für eine Gebühr von 25,00 € pro Vorgang / Ticket dazugebucht werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit unser Quality-Plus-Paket mit zusätzlichen Versicherungs- und Serviceleistungen für 39,00 € pro Person (Kinder bis 18 Jahre inklusive) oder das Paket Premium (Rundumsorglos) für 69,-€ pro Person (Kinder bis 18 Jahre inklusive), bis 3 Tage nach Buchung, mit dazu zubuchen.

Weitere Informationen hier

     
   
         
 

 

 
Aufwendungen oder Auslagen vom Reisebüro, die im
Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa,
Postgebühren, etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die
reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro wie folgt zu
erstatten.
 

 

Stornierung
je Ticket
35,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)
 
 
     
     
Umbuchung
je Ticket
35,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)
 
 
Hinterlegung
je Ticket
50,00 €
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger.
Möglichkeit der Hinterlegung ist abhängig von der Tarifart.)
 
 
Visumbeschaffung
(zzgl. Visumgebühren + Porto)
je Visum
           25,00 €
Gruppenangebot
 
          35,00 €
(Es fällt für die Ausarbeitung von Gruppenangeboten eine
Bearbeitungsgebühr von 25,00 € an, die bei Buchung des Angebotes verrechnet
werden.)
 
 
Rail & Fly
 
15,00 € pro Strecke
(Bei Buchungen ab 7 Tage vor Reisebeginn ist die Ausstellung
eines Rail&Fly-Tickets nicht möglich.)
 
 
Bahn / Bus
 
 
Fahrausweise + Reservierung
je Vorgang
           5,00 €
Fahrscheinerstattung / -umtausch
je Fahrausweis
         25,00 €
Sonstige Leistungen:
 
 
Expressversand
 
35,00 €
Versand per Kurier
 
50,00 € 
 
 
 
 
Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte
verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. und zuzüglich
der Fremdgebühren.
 
Sollte der Kunde gebuchte Leistungen umbuchen oder
stornieren, bleibt der Anspruch vom Reisebüro auf bereits angefallene
Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu
erstatten.
 
III. Auskünfte, Hinweise

4. Einbeziehung von AGB der
Veranstalter und Leistungserbringer

  Für das Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort
vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese
Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den
einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können
z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung,
Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der
Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den
angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf
der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem
Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann
sich der Kunde nicht berufen.

5. Pflichten des
Kunden

  Mängel unserer Vermittlungsleistung
sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu
geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des
Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns
möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

6. Versicherungen

  Wir weisen auf die Möglichkeit und
etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen,
insbesondere
  • einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur
    Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des
Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen
obliegt ausschließlich dem Kunden.

7. Zahlung des
Preises

 
1. Soweit wir Reise- oder sonstige
Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht
dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.
Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender
Serviceentgelte.
2. Die Zahlungsbedingungen richten sich
nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter
einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach
Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen
Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines
in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
3. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den
Kunden weiterzuberechnen.

8. Haftung

 
1. Wir haften nicht für den
Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür,
dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der
Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die
sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den
Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676
BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
2. Wir sind in dem uns zumutbaren
Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren
Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise,
Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell,
vollständig und richtig sind.
3. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von
fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche
Haftungsgründe.
4. Wir haften nicht für den nicht von
uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im
Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-)
Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter.
Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website
präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die
Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit
uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung
handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die
Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beschränkt.

D) Reisebedingungen

Vorbemerkung:

  Bitte beachten Sie, dass diese
nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir
Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind.
Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter
welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.

1. Abschluss des
Reisevertrages

 
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde
uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im
Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der
Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt
niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch
schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
2. Die von uns im Internet oder in
sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen
dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit
der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der
Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den
Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Eventuell von uns erklärte
Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag
erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
4. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in
der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte
Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die
Reisebestätigung zur Verfügung.

2. Leistungen sowie
Leistungsänderungen

 
1. Allein maßgeblich für die vom
Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet und
der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit
Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen
Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben
mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2. Änderungen und Abweichungen
wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
4. Wir sind verpflichtet, den Kunden
über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
5. Im Falle einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der
Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.

3. Zahlung des Preises und
Aushändigung der Reiseunterlagen

 
1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst
nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen
auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die
Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist
und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden
kann.
2. Dauert die Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR
75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Sie erhalten rechtzeitig vor
Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen
die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die
Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten
geeigneter Weise übermitteln.

4. Preiserhöhung

 
1. Wir behalten uns vor, den mit dem
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
  a) Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
  b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber
uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden.
3. Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
4. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis
zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist
der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten.
5. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns
gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden
vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung

 
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der
Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt
oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der
Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt
berechnen:
    a) bei Flugpauschalreisen:
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
  • ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
  • ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
  • ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
  • ab Nichtantritt 75%
    b) bei Kreuzfahrten:
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
  • ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
  • ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
  • ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
    c) Ferienhäusern,
Ferienwohnungen und Appartements:
  • zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
  • dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
  • dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von uns geforderte Pauschale.
3. Wir empfehlen dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart,
der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch
gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,-
pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist
eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen

  Bei nicht in Anspruch genommenen
ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen
zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung durch uns aus
Gründen im Verhalten des Reisenden

  Wir können nach dem Antritt der
Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie
sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch
auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der
anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 
1. Wegen Nichterreichens der
Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn
  a) in der Reiseausschreibung der
betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem
vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss,
benannt wurde und
  b) auf diese Angaben in der
Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
2. Ein Reiserücktritt muss spätestens
am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich.
3. Wird die Reise wegen des Rücktritts
nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich
zurückerstattet.

9. Mitwirkungspflichten des
Kunden

 
1. Sie sind verpflichtet, bei
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt
zu richten.
3. Wird eine Reise infolge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt,
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der
Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung.
Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
4. Schäden oder
Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der
Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben
Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen
seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das
Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
des Veranstalters anzuzeigen.

10. Ausschluss von Ansprüchen
und Verjährung

 
1. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist.
2. Die Verjährung ist bei Verhandlungen
über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.

11. Pass-, Visa-, und
Gesundheitsbestimmungen

 
1. Wir stehen dafür ein, dass Kunden,
die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3. Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet
wurde.
4. Der Reisende sollte sich zusätzlich
über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen
Informationspflichten.

12. Informationspflicht zur
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der
Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende
Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu
informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem
Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer
unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende
Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen
Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten
Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine
entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in
zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel
der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf
der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste"
unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite https://ec.europa.eu/transport/modes/air_en

abrufbar.

Impressum

Ihr Kontakt zu uns:

Kontaktbild

Persönlich für Sie da:

Mo.-Fr.: 10.00 - 17.00 Uhr 

und jederzeit über Anfrageformular, E-Mail, WhatsApp und Termin möglich. 

 

Telefon Reisewelt Dresden/ Whattsapp Reisewelt Dresden:+49(0)351-8033160

Email Reisewelt Dresden: info@reisewelt-dresden.de